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   VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20   

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https://dejure.org/2021,3047
VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20 (https://dejure.org/2021,3047)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.02.2021 - 1 L 304.20 (https://dejure.org/2021,3047)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 1 L 304.20 (https://dejure.org/2021,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 3 Abs 8 FPStatG, § 5 Nr 4 FPStatG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 10 FPStatG, EGV 2223/96
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Erteilung statistischer Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Als Rundfunkanstalt unterliegt sie zwar dem Grundsatz der Staatsferne (BVerfG, Urteil vom 25. März 2014 - BVerfG 1 BvF 1/11, juris Rn. 43 ff.).

    Er muss dabei dafür Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (BVerfG, Urteil vom 25. März 2014 - BVerfG 1 BvF 1/11, juris Rn. 44).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81

    Konkurs von Rundfunkanstalten

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Die Bundesländer tragen in Bezug auf Rundfunkanstalten die sich aus der verfassungsrechtlichen Funktionsgewährleistung abgeleitete finanzielle Gewährleistungspflicht, weil ein Insolvenzverfahren der Freiheit der Berichterstattung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG entgegensteht (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1993 - BVerfG 1 BvL 35/81, juris Rn. 29 f.).

    Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit einer Rundfunkanstalt abzuwenden (BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1993 - BVerfG 1 BvL 35/81, juris Rn. 33).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Jedoch hat es den Ländern schon in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1994 im Einzelfall die Möglichkeit der Abweichung zugestanden, soweit die Rundfunkfreiheit nicht tangiert wird (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - BVerfG 1 BvL 30/88, juris Rn. 185).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Der Beitrag wird deshalb nicht als Austausch für eine konkrete Leistung erhoben, sondern allein für die Möglichkeit der Inanspruchnahme (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - BVerfG 2 BvR 2374/99, juris Rn. 91), weshalb er teilweise sogar als verkappte Steuer angesehen wird (siehe dazu Kämmerer, DStR 2016, 2370).
  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage mit seiner jüngst ergangen Eilentscheidung offen gelassen (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - BVerfG 1 BvR 2777/20, juris).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Jedoch übt die Antragstellerin, entgegen der Ansicht des Antragsgegners, durch die Erhebung von Rundfunkbeiträgen wohl keine exekutive Gewalt aus; sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Rundfunkanstalt gerade keine Anstalt, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 139/81, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Durch sie werden, wie oben bereits dargestellt, Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1958 - BVerfG 2 BvL 31/56, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 5 B 17.1997

    Aufforderung zum Erteilen von Auskünften nach dem Finanz- und

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20
    Zwar sollten öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ursprünglich nach dem Willen des historischen Gesetzgebers nicht unter den Auffangtatbestand des damaligen § 2 Abs. 1 Nr. 10 FPStatG fallen, in dem sonstige staatliche und kommunale Einrichtungen als Erhebungseinheiten bestimmt wurden (vgl. VGH München, Urteil vom 6. November 2019 - VGH 5 B 17.1997, juris Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

    Ein vom Kläger gegen die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz am 27. April 2020 anhängig gemachtes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz - 1 L 304/20.MZ - ist von den Beteiligten nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung übereinstimmend für erledigt erklärt worden (vgl. Kammerbeschluss vom 7. Mai 2020).
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